verfaßt von Timbatuku, 09.10.2025, 11:17:52
> ich kenne zwar keinen der genannten Namen, aber in DE droht einem
> tatsächlich Strafe, wenn man jemanden mit einem falschem
> nicht dem eingetragenen Geschlecht anspricht
Das ist falsch. Zwar wird das immer wieder behauptet, ist jedoch eine sogenannte "urban legend". Gerade eben habe ich vorsichtshalber die Rechtslage recherchiert. Schon gar nicht droht Gefängnis. Was der Fadenstarter in seinem Eingangsbeitrag verbreitet, verfolgt gewiss einen anderen Zweck.
Es gibt lediglich ein "Offenbarungsverbot", was allerdings nicht in jedem Fall greift. Wenn sich z.B. zwei Nachbarn übern Gartenzaun über jemand unterhalten, den sie beide schon jahrelang (als Mann) kennen und der jetzt als Frau lebt, dann wird da gar nichts offenbart und es ist auch nichts daran strafbar. Im Fall der beiden Personen aus dem Eingangsbeitrag gilt das genauso. Beide sind der Öffentlichkeit hinlänglich bekannt und nichts kann da mehr offenbart werden.
Bei der falschen Anrede kann in Einzelfällen ein Straftatbestand vorliegen. Ein Beispiel wäre, wenn man jemand wiederholt falsch anspricht um sie/ihn zu ärgern, dann könnte das eventuell als Mobbing interpretiert und entsprechend als Beleidigung bestraft werden. Wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an.
Aber abgesehen von der aktuellen Rechtslage finde ich persönlich dieses neue Selbstbestimmungsgesetz in weiten Teilen falsch.
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