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#476352

Rattengift

09.10.2025, 04:33:59

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt. (nt.netz-treff)

Wenn ich die Männer Georgine Kellermann (Journalistin) und Tessa Ganserer (Politikerin) als solche bezeichne, droht mir in Deutschland eine Gefängnisstrafe. Beim "Neonnazi" Libich nicht.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine solche bewusste Bezeichnung als rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/oder als strafbare Beleidigung angesehen würde. Du musst mit Anwaltskosten, Unterlassungserklärungen und einer Geldstrafe rechnen. Tickt ihr noch richtig? Hilsen fra Danmark.

#476353

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
09.10.2025, 06:47:04
(editiert von fuchsi, 09.10.2025, 06:47:13)

@ Rattengift

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt. (ed)

ich kenne zwar keinen der genannten Namen, aber in DE droht einem tatsächlich Strafe, wenn man jemanden mit einem falschem nicht dem eingetragenen Geschlecht anspricht

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#476354

Kleinalrik2021

09.10.2025, 10:51:51
(editiert von Kleinalrik2021, 09.10.2025, 10:54:22)

@ fuchsi

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt. (ed)

- gelöscht - Dem Falschen geantwortet.

--
[image]

#476355

Kleinalrik2021

09.10.2025, 10:52:10

@ Rattengift

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt.

Das deutsche Recht sieht vor, dass ein Mensch verwaltungsrechtlich das Geschlecht hat, das er sich ausgesucht hat. Unabhängig von biologischen Gegebenheiten.
Somit sprichst du einen Menschen mit dem falschen Geschlecht an, wenn du eine selbsterklärte Frau als Mann ansprichst und umgekehrt. In diesem Falle verletzt du das Persönlichkeitsrecht der Person.

Wohlgemerkt: Das betrifft das Geschlecht einer Person.

Bezeichnest du einen Neonazi als Neonazi, verletzt du sein Persönlichkeitsrecht nicht. Denn anders als beim Geschlecht kann man eine politische Gesinnung nicht hinwegdefinieren und ändern.
Der als Neonazi Bezeichnete hat natürlich das Recht, sich gegen eine solche Bezeichnung zu wehren, wenn er gar kein Neonazi ist (oder das zumindest glaubt). Denn dann ist es eine Verunglimpfung und somit eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
Vor Gericht wird dann geprüft, ob das Verhalten und die Äußerungen des vermeintlich Verunglimpft hinreichend glaubhaft macht, ob er ein Neonazi ist oder nicht.

Eigentlich ganz einfach.

Aber irgendetwas sagt mir, dass dir das alles schon klar war, bevor du deinen Beitrag erstellt hast. Liege ich richtig?

--

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#476356

Timbatuku

09.10.2025, 11:05:23

@ Rattengift

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt.

> Wenn ich die Männer Georgine Kellermann (Journalistin) und Tessa Ganserer
> (Politikerin) als solche bezeichne, droht mir in Deutschland eine
> Gefängnisstrafe.

Unsinn!!

#476357

Timbatuku

09.10.2025, 11:17:52

@ fuchsi

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt.

> ich kenne zwar keinen der genannten Namen, aber in DE droht einem
> tatsächlich Strafe, wenn man jemanden mit einem falschem
> nicht dem eingetragenen Geschlecht anspricht

Das ist falsch. Zwar wird das immer wieder behauptet, ist jedoch eine sogenannte "urban legend". Gerade eben habe ich vorsichtshalber die Rechtslage recherchiert. Schon gar nicht droht Gefängnis. Was der Fadenstarter in seinem Eingangsbeitrag verbreitet, verfolgt gewiss einen anderen Zweck.

Es gibt lediglich ein "Offenbarungsverbot", was allerdings nicht in jedem Fall greift. Wenn sich z.B. zwei Nachbarn übern Gartenzaun über jemand unterhalten, den sie beide schon jahrelang (als Mann) kennen und der jetzt als Frau lebt, dann wird da gar nichts offenbart und es ist auch nichts daran strafbar. Im Fall der beiden Personen aus dem Eingangsbeitrag gilt das genauso. Beide sind der Öffentlichkeit hinlänglich bekannt und nichts kann da mehr offenbart werden.

Bei der falschen Anrede kann in Einzelfällen ein Straftatbestand vorliegen. Ein Beispiel wäre, wenn man jemand wiederholt falsch anspricht um sie/ihn zu ärgern, dann könnte das eventuell als Mobbing interpretiert und entsprechend als Beleidigung bestraft werden. Wie gesagt, es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an.

Aber abgesehen von der aktuellen Rechtslage finde ich persönlich dieses neue Selbstbestimmungsgesetz in weiten Teilen falsch.

#476358

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
09.10.2025, 11:40:33
(editiert von fuchsi, 09.10.2025, 11:41:26)

@ Rattengift

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt. (ed)

Ich überlege gerade, ob man sich vor der Wehrpflicht drücken kann, wenn man mit 18 plötzlich feststellt eine Frau sein zu wollen.

[edit] ich weiß in DE gibt es (momentan noch) keine Wehrpflicht mehr.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#476359

Johann

09.10.2025, 11:42:32
(editiert von Johann, 09.10.2025, 11:47:58)

@ fuchsi

Wenn man in Deutschland BlaBla sagt. (ed)

> Ich überlege gerade, ob man sich vor der Wehrpflicht drücken kann, wenn man mit 18 plötzlich feststellt eine Frau sein zu wollen.

Ja, möglicherweise. Wenn die Gewissensgründe beim Wehrdienstverweigerungsantrag anerkannt werden.

> [edit] ich weiß in DE gibt es (momentan noch) keine Wehrpflicht mehr.

Ist vielleicht Erbsenpickerei aber es gibt in DE nach wie vor die Wehrpflicht. Die Anwendung ist lediglich bis auf Weiteres ausgesetzt.

--
Doch wird ein Zaubertrick dir nicht geschenkt. Er kostet mehr Zeit, als sich mancher denkt.

#476363

Timbatuku

09.10.2025, 17:26:35

@ fuchsi

Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt.

> Ich überlege gerade, ob man sich vor der Wehrpflicht drücken kann, wenn
> man mit 18 plötzlich feststellt eine Frau sein zu wollen.
>
> [edit] ich weiß in DE gibt es (momentan noch) keine Wehrpflicht mehr.

Das hätte möglicherweise vor Jahren funktioniert. In der aktuellen Diskussion über die Renaissance der Wehrpflicht wird jedoch bereits bedacht, dass dann auch Frauen mit einbegezogen werden müssen. Dafür muss allerdings das Grundgesetz geändert werden, was angesichts der Machtverhältnisse der politischen Kräfte sehr schwierig werden dürfte.

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