verfaßt von Rattengift, 09.10.2025, 04:33:59
Wenn ich die Männer Georgine Kellermann (Journalistin) und Tessa Ganserer (Politikerin) als solche bezeichne, droht mir in Deutschland eine Gefängnisstrafe. Beim "Neonnazi" Libich nicht.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass eine solche bewusste Bezeichnung als rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/oder als strafbare Beleidigung angesehen würde. Du musst mit Anwaltskosten, Unterlassungserklärungen und einer Geldstrafe rechnen. Tickt ihr noch richtig? Hilsen fra Danmark.
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