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#476355 Wenn man in Deutschland die Wahrheit sagt. (nt.netz-treff)

verfaßt von Kleinalrik2021, 09.10.2025, 10:52:10

Das deutsche Recht sieht vor, dass ein Mensch verwaltungsrechtlich das Geschlecht hat, das er sich ausgesucht hat. Unabhängig von biologischen Gegebenheiten.
Somit sprichst du einen Menschen mit dem falschen Geschlecht an, wenn du eine selbsterklärte Frau als Mann ansprichst und umgekehrt. In diesem Falle verletzt du das Persönlichkeitsrecht der Person.

Wohlgemerkt: Das betrifft das Geschlecht einer Person.

Bezeichnest du einen Neonazi als Neonazi, verletzt du sein Persönlichkeitsrecht nicht. Denn anders als beim Geschlecht kann man eine politische Gesinnung nicht hinwegdefinieren und ändern.
Der als Neonazi Bezeichnete hat natürlich das Recht, sich gegen eine solche Bezeichnung zu wehren, wenn er gar kein Neonazi ist (oder das zumindest glaubt). Denn dann ist es eine Verunglimpfung und somit eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes.
Vor Gericht wird dann geprüft, ob das Verhalten und die Äußerungen des vermeintlich Verunglimpft hinreichend glaubhaft macht, ob er ein Neonazi ist oder nicht.

Eigentlich ganz einfach.

Aber irgendetwas sagt mir, dass dir das alles schon klar war, bevor du deinen Beitrag erstellt hast. Liege ich richtig?

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