verfaßt von MudGuard , München, 21.10.2024, 15:36:41
> Sie wünscht nun eine Art Body-Cam. Mit Möglichkeiten der Aufzeichnung von
> Bild und Ton - wie bei der Polizei (?).
Nicht nur das Recht am eigenen Bild kommt hier ins Spiel - wer personenbezogene Daten (und dazu zählen Bild- oder Ton-Aufnahmen der Person) speichert, muß die Person informieren.
Weitergabe oder gar Veröffentlichung der Bilder kann sehr schnell sehr teuer werden. Und die Gerichtsverwertbarkeit von ungenehmigten Aufnahmen ist eher fraglich.
Vertraulichkeit des Wortes
Recht am eigenen Bild
DSGVO - Informationspflicht
Genauere Auskünfte gibt's dann beim Rechtsanwalt.
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