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Nachricht aus dem Archiv

Timbatuku schrieb am 12.December.2024, 09:34:50 in der Kategorie ot.haushalt

Ich halt doch nur die Karte dran...........!

> Jezt habe ich noch weiter auf www.oesterreich.gv.at recherchiert.
> Kassenrezepte (Kassenärzte) müssen in einer echten Apotheke eingelöst
> werden, und können nicht online bestellt werden, da die Krankenkasse keine
> Abrechnungsverträge mit Onlineapotheken eingehen.

Interessant, dass es bei zwei so ähnlichen Ländern so unterschiedlich sein kann.

Bemerkenswert fand ich deine Formulierung "echte Apotheke". Also, auf jeden Fall hier in Deutschland sind auch Onlineapotheken "echte" Apotheken. Sie unterliegen denselben Bestimmungen wie die Apotheken vor Ort und werden genauso von einem approbierten Apotheker geführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Österreich anders ist, aber vielleicht doch. Der Betreiber meiner Lieblingsonlineapotheke hat neben seinem Versandgeschäft auch noch eine ganz normale Vor-Ort-Apotheke. So steht es jedenfalls in seiner Vita. Im Prinzip könnte jeder Apotheker seine Produkte auch verschicken statt nur über die Online-Konkurrenz zu meckern. Schnell einen Webshop auf dem Computer installiert und los geht's. Allerdings wäre man jetzt ein wenig spät dran. Der Markt ist nahezu gesättigt. Es gibt so viele Onlineapotheken.

Dass bei euch die Krankenkassen keine Verträge mit Onlineapotheken eingehen ist meines Erachtes schon diskriminierend. Ich wäre gespannt, was der EuGH dazu sagen würde, sollte er gefragt werden. In Ordnung ist das ganz bestimmt nicht.
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