Johann schrieb am 26.November.2022, 15:17:27 in der Kategorie ot.politik
Manching, Raub der kelt. Goldmünzen,Eigentümer trägt Mitschuld...
Dort steht etwas anderes. Die Entschärfung und Entsorgung der Kampfmittel wird von der öffentlichen Hand übernommen. Die Beseitigungskosten, das mag jemandem möglicherweise missverständlich erscheinen, darunter fallen u.a. Sondierungen bei Bauvorhaben und Absperrungen usw., muß der Eigentümer tragen. Keinesfalls die Entschärfung und Entsorgung ansich. Die wird im allgemeinen bei Kampfmitteln der alliierten vom jeweiligen Land und im Falle von Wehrmachts-Kampfmitteln vom Bund als Rechtsnachfolger des Dt. Reichs übernommen.