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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 01.May.2016, 15:52:59 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüpelradler oder Erlaubt?

> > Zudem fuhr die Spitze des Pulk dann auf der Straße in Dreierrehen
> > nebeneinander
>
> Das hingegen ist erlaubt, ab wann müsste ich allerdings in der StVO
> nachsehen, ich meine mich an 10 erinnern zu können, bin da aber nicht ganz
> sicher.

Das sagt der ADFC:

Tipps für Gruppentouren

... und das die Polizei (NRW, dürfte aber bundesweit gelten):

Informationen für Radfahrer

u.a. zum Fahren in Gruppen:

zit.: "Mehr als 15 Radfahrer bilden einen Verband (Kolonne). Sie haben dann das Recht, zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn (und nicht auf dem Radweg oder auf einem Seitenstreifen) zu fahren."

Zu Dritt geht schon deshalb nicht, da die meisten für Radtouren zugelassenen Straßen gar nicht breit genug sind für die erforderlichen Sicherheitsabstände. Denn von der Fahrbahnmitte bis zum entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer muss ja auch genügend Abstand gewährleistet sein, was Radlertölpel ohne Mittenmarkierung ohnehin überfordern dürfte, haben die meisten doch weder Entfernungs-/Abstands- noch Geschwindigkeitsschätzen gelernt und geübt.

Was in der Grundschule begonnen wird, sollte bis ins Erwachsenenalter hinein verpflichtend durchgeführt werden: Radfahrtraining, ggf. mit Prüf-/Teilnahmebescheinigung wie bei Erste-Hilfe-Kursen. Das wäre für die Verkehrssicherheit Radfahrender bestimmt vorteilhafter als alle möglichen Sportabzeichen zusammengenommen.

Nicht nur MEINE Meinung, sondern auch MEINE Überzeugung.
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