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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 30.April.2016, 18:47:03 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüpelradler oder erlaubt?

> https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/radfahrer-darf-zebrastreifen-nicht-fahrend-ueberqueren-bei-unfal_208_76662.html

Wenn man für die Anzeige eines solchen Fehlverhaltens bloß 10,-- Euro "Sitzungsgeld" erhielte, könnte ich mir inzwischen bestimmt ein toll ausgestattetes Fahrrad kaufen. Zu blöd, eigentlich, dass man es der Scherereien wegen nicht einfach mal durchzieht, damit es in der Zeitung steht. Aber eine Anzeige nur per flüchtiger Fahrrad- und Radlerbeschreibung sollte noch durch ein amtliches Kennzeichen (Versicherungskennzeichen wie bei Mofas) belegt werden können. Sonst sind doch Verkehrsexperten stets dafür, dass Verkehrsteilnehmer zur Regeleinhaltung gepiesackt werden, warum nicht bei arroganten Radfahrer/innen?
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