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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 01.May.2016, 15:07:00 in der Kategorie nt.netz-treff

Rüppelradler oder Erlaubt?

> Demzufolge haben sich diese Radler Grob Fahrlässig verhalten!
>
> Vorfahrt missachtet, Nötigung und vorsätzliche Behinderung würden da die
> Vorwürfe lauten.

Exakt. Jedoch: allein gegen die Gruppe hast du keine Aussicht auf Erfolg.
Die würden nämlich bei Trachtenverein und Gericht Stein & Bein schwören, dass DU der Rüpel warst, nicht sie.
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