neanderix schrieb am 01.May.2016, 15:07:00 in der Kategorie nt.netz-treff
Rüppelradler oder Erlaubt?
> Demzufolge haben sich diese Radler Grob Fahrlässig verhalten! > > Vorfahrt missachtet, Nötigung und vorsätzliche Behinderung würden da die > Vorwürfe lauten.
Exakt. Jedoch: allein gegen die Gruppe hast du keine Aussicht auf Erfolg.
Die würden nämlich bei Trachtenverein und Gericht Stein & Bein schwören, dass DU der Rüpel warst, nicht sie.