d-fens schrieb am 12.August.2011, 11:02:59 in der Kategorie ot.haushalt
Insolvenzverfahren, Gerichtskosten
Nee, da verwechselst du wohl was. So wie Berny schrieb, hat der Mann ja die Schuldenbefreiung schriftlich erhalten. Allerdings sind die Kosten des Insolvenzverfahrens selbst natürlich nicht Teil der Schuldenbefreiung, sondern müssen vom Schuldner getragen werden. In der Regel werden die über Abschöpfung oberhalb der Pfändungsfreibeträge befriedigt, wenn das aber nicht genügt oder überhaupt nichts zu holen ist, sind sie nachher immer noch da. Genau darum geht es.