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Nachricht aus dem Archiv

d-fens schrieb am 12.August.2011, 09:00:40 in der Kategorie ot.haushalt

Insolvenzverfahren, Gerichtskosten

> ein Bekannter hat nun seine sechs Jahre Wohlverhaltensphase hinter sich und
> das schuldenbefreiende Urteil erhalten.
> Jetzt rief er mich an, total aufgelöst, dass er von der Gerichtskasse eine
> Rechnung über gut 5000€ bekommen habe m.d.B um Ausgleich binnen 14 Tagen.
> Wir waren bisher der Meinung, dass das Verfahren kostenlos sei, und niemand
> hatte ihn seinerzeit darüber informiert, dass der dicke Hammer noch kommen
> würde.

Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Irgendwo wird er das unterschrieben haben, auf dem Insolvenzantrag oder sonst wo. Wenn ihn sein Anwalt oder auch der Insolvenzverwalter nicht umfassend informiert haben, ist das natürlich nicht in Ordnung. Natürlich kostet das Verfahren mit allem Drum und Dran etwas, und es wird dem Schuldner auch in Rechnung gestellt. Wenn während der sechs Jahre etwas aus dem Vermögen oder Einkommen des Schuldners \"gepfändet\" werden kann, werden damit normalerweise zuerst diese Kosten gedeckt, d. h. das Gericht bedient sich zuerst, danach kommen erst alle anderen Gläubiger. Hat dein Bekannter denn so wenig Einkommen gehabt, dass davon nichts abgezweigt werden konnte?

> Weiss jemand etwas darüber, oder wo im Netz könnte man da Näheres erfahren?

Google mal die beiden Begriffe des Betreffs, dann findest du schon viel, z. B. das hier. Einen Gang zum Anwalt und auch zur Schuldnerberatung halte auch ich für dringend notwendig.
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