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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 12.August.2011, 10:25:28 in der Kategorie ot.haushalt

Insolvenzverfahren, Gerichtskosten

Da dürfte dein Bekannter einen Formfehler gemacht haben.

Die Schulden sind nach dieser Wohlverhaltensphase natürlich nicht spurlos verschwunden. Das Schuldverhältnis ruht nur.

Wenn das so wär, wär das ja ein Freifahrtschein für alle Schuldenmacher.


Innerhalb dieser Wohlverhaltenspase hätte dein Bekanner den Gläubigern mit Hinweis auf die Restschuldbefreiung um Schuldenerlass oder einen Forderungsverzicht bitten müssen.
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