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#480129 Einkaufswagen vorm Haus abgestellt (ot.haushalt)

verfaßt von cebe2004, 28.06.2026, 13:58:24

> Dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, einen Einkaufswagen vom
> Gelände des Supermarktes zu entfernen, ist ja geklärt.
> Mich würde mal interessieren, wo genau der Herr den Wagen
> "vor dem Haus" abstellt.
> Möglicherweise ein Fall für die Hausverwaltung ?
> Oder du gehst die Sache ganz anders an und schenkst ihm so ein
> Einkaufswägelchen, was viele (meist) ältere Leute hinter sich
> herziehen, wenn er künftig auf den Einkaufswagen verizchtet.
Na ja, er ist sozusagen unser Mieter. Wobei das übertrieben ist. Er wohnt da schon ein Leben lang komfortfrei in einem Zimmer. Miete zahlt er eigentlich nicht, nur seine Nebenkosten.
So ein Einkaufswägelchen könnte er sofort benutzen, eine ältere Dame, für die er manchmal mit einkauft, hat so einen. Will er aber offenbar nicht.
Aktuell steht der Wagen schon wieder 4 Tage vorm Haus. Sehr gut sichtbar. Man stolpert zwar nicht direkt drüber, aber kann ihn auch nicht übersehen. Gestern war er im Cafe neben dem Supermarkt, hätte den Wagen also einfach bloss mitnehmen müssen.

 

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