verfaßt von Johann, 18.09.2025, 21:35:02
> "Es gibt verschiedene Wege, wie das KBA Kenntnis von Risiken und
> Vorschriftenabweichungen erlangt. [... et ct. ...]
Du schrobst:
"Das KBA sollte doch erst einschreiten, wenn man dem Rückruf nicht Folge leistet? "
Wie ist das zu bewerten? ICH als Individuum leistete dem Rückruf nicht Folge?
In dem Falle erneuere ich des Mudguards Frage: Woher soll das KBA diese Information haben?
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Lass die Leute reden, die Hühner können's nicht.
(Alm Öhi, Heidi 1952)
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