verfaßt von Johann, 20.11.2024, 13:27:23
(editiert von Johann, 20.11.2024, 13:31:52)
> Wenn V&B kein Entgegenkommen zeigt, könnte man es ggf. noch bei der
> Universalschlichtungsstelle
> des Bundes versuchen.
Da es um die rein freiwillige Garantie geht vermute ich, dass eine solche Stelle nicht adäquat ist.
> Oder man könnte durchblicken lassen, dass man sich an ein
> TV-Verbrauchermagazin wenden wird.
> Kontakt z.B. https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/kontakt/index.html
Das schon eher Drohung gehört aber zu den letzten Mitteln, falls dem Widerspruch widersprochen wird.
Da möge jemand dann an die Wahrung der Reputation eines führenden Herstellers appellieren, im Falle der Bekanntmachung bei einschlägigen Fachmedien oder Branchenverbänden nach erfolgter Sachprüfung.
Initial am besten erst einmal freundlich aber bestimmt das Argument anbringen. Verbunden mit der Bitte um einen Vorschlag zur idealerweise kostenfreien Behebung des Mangels.
Und, wie gesagt, am besten immer papierlich per postalischem Nachdruck. So was wird meist aktenkundig, E-Mail ist volatil...
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