verfaßt von zack, 18.11.2024, 12:04:12
Ahja, Garantiebedingungen gefunden, für Spiegelschrank 5 Jahre.
Ungeeignete Reinigungsmittel sind tatsächlich ein Ausschlussgrund.
Ein billiger Spiegel hielt früher normalen (Frosch) Spiritusglasreiniger schon 10 Jahre aus, bevor sich erste Schäden am Rand zeigten. Das war natürlich nicht besonders nachhaltig.
Über ein Gutachten wäre also nachzuweisen, dass nur die vorgegebene Reinigungsweise erfolgte.
Das und die Klage kann man wohl einigermaßen vergessen. Wobei: Anrufen kann man seine Rechtsschutzversicherung, wenn man eine hat.
Ansonsten die vier Phasen der psychiologischen Verarbeitung:
Entsetzen - Wut - Akzeptanz - Neukauf.
Es ist nur Geld.
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Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.
Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.
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