verfaßt von Pahoo, bei Ingelheim, 30.09.2024, 14:55:43
> Die mit lediglich Versicherungskennzeichen sind max. 40km/h. Diese 90km/h
> Variante kenne ich nicht.
> Stufe dies allerdings als lebensgefährlich ein. 90km/h mit
> Drei-Punkt-Kfz... darf ja laut StVO/StVZO auf Autobahnen. Höchst
> bedenklich. Selbst für erfahrene Fahrer.
Eigentlich hätte man bei dieser Fahrzeugklasse L5e noch festlegen müssen, dass das Fahrzeug einer Zentrifugalbeschleunigung von mindestens xy m/s² standhalten muss.
--
Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)
gesamter Thread: