verfaßt von Hackertomm, 27.09.2024, 15:48:57
Das müsstest mir dem Vertreter deiner gewünschte Versicherung besprechen.
Am Besten wäre es, du nimmst deinen früheren Rabbat wieder in Betrieb zbd dein Sohn, sofern er bei der selben Versicherung versichert ist, nimmt den Rabbat, den er sich bisher erworben hat.
Oder du kannst dir bei der Versicherung des Geschäftswagens bescheinigen lassen, welchen Rabbat du da bei der Versicherung erworben hast.
Das dürfte auch ein nicht unerheblicher Rabbat sein.
Bei einem Neuwagen oder auch bei einem jungen Gebrauchten, würde ich Vollkasko nehmen.
Und, falls der Neue Wagen ein E-Auto oder Hybrid ist, evtl. über eine zusätzliche Brandversicherung erkundigen.
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