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#470039

cebe2004

27.09.2024, 15:20:10

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug (verkehr.kfz)

Ich versuche es mal, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus:
Nachdem ich ja in den letzten über 20 Jahren privat kein Auto hatte und Geschäftswagen (versichert über die Firma) gefahren bin, werde ich mir jetzt wieder eines kaufen.
Da stellt sich die Frage der Versicherung.
Aktuell fährt mein Sohn mit meinem Schadenfreiheitsrabatt (war da schon sehr weit runter, glaube so 30%, der wäre damals nach 7 Jahren ohne eigenes Auto verfallen), also ich bin ja der Versicherungsnehmer seines Autos.
Wie kann ich das jetzt am günstigsten machen?
Ohne Ahnung zu haben mal 2 Ideen von mir:
a) Mein Sohn hat ja schon einige Jahre ein Auto auf sich zugelassen. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass Versicherungen das in Schadenfreiheitsrabatt umrechnen? Dann würde ich meinen Rabatt zurück bekommen.
b) Ich könnte mir problemlos bestätigen lassen, dass ich seit 20+ Jahren schadensfrei Geschäftswagen gefahren bin.
c) Andere Ideen?

#470041

Pahoo

bei Ingelheim,
27.09.2024, 15:45:05
(editiert von Pahoo, 27.09.2024, 15:47:25)

@ cebe2004

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug (ed)

Ich habe deine Frage mal bei ChatGPT reinkopiert und das war die Antwort:  :-)

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie du deinen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) optimal nutzen und die Versicherung für dein neues Auto möglichst günstig gestalten kannst. Du hast bereits einige gute Ansätze genannt, die ich im Detail erläutern werde, und werde noch zusätzliche Optionen hinzufügen:

1. Rückübertragung des Schadenfreiheitsrabatts von deinem Sohn (Option a)
Voraussetzung: Dein Sohn hat den SFR nicht selbst erarbeitet (also der Rabatt ist rein von dir übernommen).
In der Regel kann ein Schadenfreiheitsrabatt innerhalb der Familie rückübertragen werden, wenn die Person (hier dein Sohn) diesen von dir „geliehen“ hat und du in Zukunft wieder ein eigenes Auto versichern möchtest. Das bedeutet, dass du deinen alten SFR möglicherweise zurückerhalten könntest.
Wichtig: Die Rückübertragung funktioniert meist nur, wenn der Sohn nicht mehr Fahrer des Fahrzeugs ist oder der Rabatt nicht durch eigene schadenfreie Jahre weiter aufgebaut wurde. Zudem muss dies innerhalb eines gewissen Zeitraums geschehen (häufig bis zu 7 Jahre).
Nachteil: Falls dein Sohn den Rabatt durch eigene schadenfreie Jahre ausgebaut hat, könnte dies schwieriger werden oder ihm Nachteile bringen.
2. Schadenfreiheitsrabatt auf Basis der Geschäftswagen-Nutzung (Option b)
Du kannst eine Schadenfreiheitsbescheinigung für die Nutzung von Geschäftswagen anfordern. Viele Versicherungen akzeptieren eine solche Bescheinigung, die von deinem früheren Arbeitgeber oder der Flottenversicherung ausgestellt wird. Damit kannst du möglicherweise an die schadenfreien Jahre aus deiner beruflichen Nutzung anknüpfen.
Voraussetzung: Dein Arbeitgeber muss bestätigen, dass du in dieser Zeit unfallfrei gefahren bist.
Manche Versicherungen akzeptieren dies allerdings nicht im vollen Umfang, und der Rabatt wird nicht immer eins zu eins übernommen. Es kann eine Kürzung stattfinden, aber das hängt stark von der jeweiligen Versicherung ab.
3. Neuen Rabatt für dein eigenes Auto aufbauen
Eine weitere Option wäre, für dein neues Auto einen komplett neuen SFR aufzubauen. Das wäre jedoch die teuerste Lösung zu Beginn, da du als „Neukunde“ in eine hohe Einstufung rutschen würdest (häufig SF0 oder SF1/2), es sei denn, du fährst schadenfrei und kannst dann Jahr für Jahr Rabatt aufbauen.
4. Rabattübertragung vom Geschäftswagen
Einige Versicherungen bieten an, auch die Fahrpraxis mit einem Geschäftswagen anzurechnen, selbst wenn du keine offizielle Schadenfreiheitsbescheinigung hast. Hierbei würde geprüft, ob du den Wagen regelmäßig selbst genutzt hast und ob es Belege für eine unfallfreie Zeit gibt. Das könnte möglicherweise ebenfalls zu einer Rabattübernahme führen.
5. Sondertarife und Familientarife
Viele Versicherungen bieten spezielle Familientarife an, bei denen die schadenfreien Jahre eines Familienmitglieds zumindest teilweise übernommen werden können. Das könnte für dich relevant sein, wenn dein Sohn weiterhin sein Auto versichern will und du parallel dein eigenes versichern möchtest.
Es gibt auch Sondertarife für Menschen, die eine lange Fahrpraxis haben (wie du), aber keine eigene SF-Klasse vorweisen können. Diese Tarife können günstiger sein als ein komplett neuer Vertrag mit SF0.
Vorgehensweise
Versicherer kontaktieren: Frag bei deiner Versicherung nach, wie die genauen Regeln für eine Rückübertragung des SFR oder für eine Anrechnung deiner Geschäftswagen-Zeit sind. Viele Versicherungen haben hier flexible Regelungen, und es lohnt sich, das konkret zu klären.
Rabattübernahme prüfen: Falls dein Sohn den Rabatt „mitgenommen“ hat, kannst du abwägen, ob es sinnvoll ist, diesen zurückzufordern, oder ob er selbst durch seine Nutzung mittlerweile einen eigenen SFR erarbeitet hat.
Nachweis für Geschäftswagen besorgen: Falls die Option b für dich infrage kommt, kannst du direkt bei deinem früheren Arbeitgeber eine Bescheinigung anfordern, um bei der Versicherung vorstellig zu werden.
Mit diesen Optionen solltest du eine gute Grundlage haben, um die Versicherung für dein neues Auto möglichst günstig zu gestalten!


Und hier noch, was Gemini dazu zu sagen hat:

Hallo! Deine Frage zur Kfz-Versicherung nach langer Pause ist absolut berechtigt und betrifft viele Autofahrer. Lass uns die verschiedenen Optionen einmal genauer beleuchten:

Deine Überlegungen:

a) Schadenfreiheitsrabatt zurückholen: Das ist prinzipiell möglich. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit an, einen Teil des Schadenfreiheitsrabatts, den du an deinen Sohn übertragen hast, zurückzuerhalten. Allerdings sind die Bedingungen dafür oft unterschiedlich und es kann sein, dass du nicht den gesamten Rabatt zurückbekommst.
b) Nachweis schadensfreier Geschäftsfahrten: Dieser Nachweis kann durchaus hilfreich sein, um einen guten Einstieg in deine neue Versicherung zu bekommen. Viele Versicherer berücksichtigen solche Erfahrungen bei der Beitragskalkulation.
Weitere Optionen:

Direktvergleich verschiedener Anbieter: Nutze einen Online-Versicherungsvergleich, um Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Gib dabei deine individuellen Daten (Alter, Wohnort, Fahrzeug) sowie deine bisherigen Fahrerfahrungen ein.
Spezialangebote für Wiedereinsteiger: Manche Versicherer bieten spezielle Tarife für Autofahrer an, die nach einer längeren Pause wieder einsteigen. Informiere dich gezielt bei den Versicherungen.
Kombination aus a) und b): Es ist durchaus denkbar, dass du sowohl deinen alten Rabatt zurückholst als auch deine schadensfreien Geschäftsfahrten als Argument für einen günstigeren Beitrag nutzt.
Wichtige Punkte:

Kündigungsfristen: Beachte die Kündigungsfristen deiner aktuellen Versicherung.
Übertragung des Rabatts: Wenn du den Rabatt von deinem Sohn zurückholen möchtest, kläre die genauen Bedingungen mit seiner Versicherung.
Belege: Halte alle relevanten Unterlagen (Führerschein, Versicherungsnachweise, etc.) bereit.
Zusätzliche Tipps:

Früher Vergleich: Beginne den Vergleich der Versicherungen rechtzeitig vor der Zulassung deines neuen Autos.
Beratung durch einen Versicherungsmakler: Ein Versicherungsmakler kann dich umfassend beraten und dir helfen, den für dich besten Tarif zu finden.
Zusatzleistungen: Vergleiche nicht nur den Basispreis, sondern auch die enthaltenen Leistungen (z.B. Vollkasko, Teilkasko, Assistanceleistungen).
Fazit:

Die optimale Lösung für dich hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. deinem genauen Schadenfreiheitsrabatt, den Bedingungen deiner aktuellen Versicherung und den Angeboten anderer Versicherer. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen gründlich abzuwägen und gegebenenfalls einen Versicherungsberater hinzuzuziehen.

Möchtest du, dass ich dir bei der Suche nach einem geeigneten Versicherungsvergleich helfe?

--
Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)

#470044

cebe2004

27.09.2024, 16:05:19

@ Pahoo

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug

Oh du schöne KI-Welt  :-D
Klar hgabe ich die Frage auch meinem Versicherungsvertreter geschickt. Selbst gut informiert zu sein, ist aber meistens hilfreich.

#470048

Pahoo

bei Ingelheim,
27.09.2024, 16:49:14

@ cebe2004

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug

> Oh du schöne KI-Welt  :-D
> Klar hgabe ich die Frage auch meinem Versicherungsvertreter geschickt.
> Selbst gut informiert zu sein, ist aber meistens hilfreich.

Brave new world!
Auch Aldous Huxley hätte sich das nicht träumen lassen.

--
Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen groß, dass du es falsch machst. (Charles Kettering)

#470042

Hackertomm

27.09.2024, 15:48:57

@ cebe2004

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug

Das müsstest mir dem Vertreter deiner gewünschte Versicherung besprechen.
Am Besten wäre es, du nimmst deinen früheren Rabbat wieder in Betrieb zbd dein Sohn, sofern er bei der selben Versicherung versichert ist, nimmt den Rabbat, den er sich bisher erworben hat.
Oder du kannst dir bei der Versicherung des Geschäftswagens bescheinigen lassen, welchen Rabbat du da bei der Versicherung erworben hast.
Das dürfte auch ein nicht unerheblicher Rabbat sein.
Bei einem Neuwagen oder auch bei einem jungen Gebrauchten, würde ich Vollkasko nehmen.
Und, falls der Neue Wagen ein E-Auto oder Hybrid ist, evtl. über eine zusätzliche Brandversicherung erkundigen.

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#470045

cebe2004

27.09.2024, 16:05:53

@ Hackertomm

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug

> Das müsstest mir dem Vertreter deiner gewünschte Versicherung
> besprechen.
Ja klar, den habe ich angeschrieben..

#470053

Hackertomm

27.09.2024, 17:17:47

@ cebe2004

Versicherung Erst- und Zweitfahrzeug

> > Das müsstest mir dem Vertreter deiner gewünschte Versicherung
> > besprechen.
> Ja klar, den habe ich angeschrieben..

Hm, ich meinte eigentlich da hingehen und vor Ort erklären lassen, was da machbar ist.
Oder wenigstens zuerst mal am Telefon.

Aber bei dem Problem werde ich 2-3 Jahren auch stehen, wenn ich das Jehreswagengeschäft aufgebe und mir einen Gebrauchten zulege.
Bisher fahre ich einen Leasing Jahreswagen, da ist die Versicherung dabei.
Der Gebrauchte kann dann auch ein Fremdfabrikat sein, es muss dann auch kein Mercedes mehr sein.
Darf dann auch ein E-Auto oder Hybrid sein.
Wird dann eh mein letztes oder vorletztes Auto sein.
Aber ohne Auto geht es hier in der Gegend eben nicht.

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