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Nachricht aus dem Archiv

sansnom schrieb am 25.June.2024, 19:03:05 in der Kategorie ot.haushalt

50% Mehrverbrauch bei Strom gegenüber letztem Jahr

> Ok, es gibt noch einen Notausgang: Wenn man dem Anbieter nachweisen kann,
> dass er den gesetzlich geforderten Kündigungsbutton falsch oder mangelhaft
> umgesetzt hat, kann man jederzeit und ohne Einhaltung von
> Kündigungsfristen kündigen. Habe ich selbst schon erfolgreich
> durchgezogen.

Also da kommt man ganz normal zur Kündigungsseite.
Wie gesagt, ich bin nicht unzufrieden und habe für 2 Jahre fest einen
m.E. guten Tarif.
(30 cent/kWh und 15,60 Euro/Monat Grundpreis)
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