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Nachricht aus dem Archiv

Pahoo schrieb am 25.June.2024, 18:31:54 in der Kategorie ot.haushalt

50% Mehrverbrauch bei Strom gegenüber letztem Jahr

> Ich habe gerade im April meinen Stromanbieter gewechselt, das erste mal
> seit Jahrzehnten und einen 2-Jahresvertrag abgeschlossen.
> Zugegeben, kann mit den Tibber Tarifen nicht mithalten, aber
> ich bin nicht unzufrieden. Mir persönlich wäre das auch zu "aufregend"
> mit ständig wechselnden Tarifen......... ;-)

Ok, es gibt noch einen Notausgang: Wenn man dem Anbieter nachweisen kann, dass er den gesetzlich geforderten Kündigungsbutton falsch oder mangelhaft umgesetzt hat, kann man jederzeit und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündigen. Habe ich selbst schon erfolgreich durchgezogen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
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