verfaßt von MudGuard , München, 15.06.2024, 09:01:09
> Zitat:
>
> Ein Bild darf ohne Einwilligung veröffentlicht werden, wenn es im
> öffentlichen Interesse liegt, eine Einwilligung nicht eingeholt werden
> kann oder die abgebildete Person eine Person des Zeitgeschehens
> ist.
Das bezieht sich auf die abgebildete(n) Person(en).
Wenn das Bild selbstgemacht wäre, wäre das also ok.
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