verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 03.03.2024, 00:47:18
(editiert von RoyMurphy, 03.03.2024, 00:53:46)
> Hatten wir das nicht vor Kurzem schonmal?
> Ich bin jedenfalls ganz deiner Meinung.
> Was wird dann beispielsweise bei einem Unfall mit einem Bekifften? Dem wird
> der Führerschein entzogen mit allen Konsequenzen. Das ist mir soweit egal,
> selber Schuld. Aber was wird mit denen, die bei einem Unfall geschädigt
> werden? Am Ende bleibt der Unschuldige auf den ganzen Kosten sitzen. Weil
> die Gerichte sagen, unter Drogen ist der ja vermindert schuldfähig...
Diese Humanitätsduselei mit der "verminderten Schuldfähigkeit" und der damit meist verbundenen "Enthaftpflichtung" (die Versicherung jubiliert) ist mir seit je ein Dorn im rechtsverständigen Auge. Ich würde nur eine unvorhersehbare gesundheitliche Beeinträchtung (z.B. Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall ...) oder Blendung durch entgegenkommendes Fahrzeug oder tiefstehende Sonne ... als strafmildernd bei voller Haftpflicht anerkennen. Der Opferschutz ist bei uns so etwas von unterentwickelt, und die Opferhilfe ist nur ein Feigenblatt vor den Versäumnissen des Gesetzgebers.
Das Beispiel USA ist allerdings auch nicht vorbildlich, wenn mehrstellige Summen für geringe Schäden gefordert werden, z.B. an heißem Kaffee verbrannte Gosch oder wie hier:
... heißer Kaffee auf den Schoß gefallen
--
Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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