verfaßt von Hackertomm, 16.10.2023, 11:29:10
Normalerweise JA.
Aber da es eben in der Öffentlichkeit geschah, ist es eben ein Verstoß wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
Da können die Beamten leider nicht drüber wegsehen.
Aber passieren wird da vermutlich nicht viel, das Verfahren wird vermutlich eingestellt.
Aber dass sind wirklich solche Kleinigkeiten, die die Justiz und die Gerichte dann beschäftigen!
Ziemlich unnötigerweise, meine ich.
Aber leider wird in letzter Zeit aus so ziemlich allem, eine Mücke zum Elefant gemacht!
--
gesamter Thread: