verfaßt von me3, Dohma, 02.08.2023, 06:17:31
Auf Grund der (leerstehenden) 2. Wohnung müsste der normalerweise vorhanden sein. auf jeden Fall, wenn das Haus auf dich übertragen wird.
Bei den kleinen Immobilien reicht der bedarfsabhängige Ausweis. Der wird aus den letzten 3 Jahren der Energierechnungen erstellt.
An Hand von dem angegebenen Energiebedarf könnte man das etwas besser einschätzen. Aber vielleicht kannst du auch so etwas zu den Fragen vorher schreiben.
me3
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