verfaßt von Hausdoc, Green Cottage, 29.03.2023, 12:12:38
> Da hat sich aber doch einiges geändert, siehe Kassensicherungsverordnung
> samt Bonpflicht, vor allem für die Gastronomie.
Trotzdem würde das alles auf einen kurzen Bon von höchstens 8 cm passen.
Zur Dokumentationspflicht reicht nämlich prinzipiell ein QR Code allein.
--
Gruß Hausdoc
Heizungsfragen?? - Hier klicken
gesamter Thread: