verfaßt von Hey_Joe , 71229 Leonberg, 03.05.2022, 21:25:42
> Ich sage ja immer, § 1 StVO reicht. Mehr Parapraphen braucht es nicht.
>
> (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und
> gegenseitige Rücksicht.
>
> (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer
> geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar,
> behindert oder belästigt wird.
Das sollte jeder Autofahrer in seinem Auto hängen haben.
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