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Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 09.December.2021, 20:44:13 in der Kategorie ot.haushalt

Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung

> Du siehst das falsch. Der Anlagenkäufer hat einen Werkvertrag mit dem
> Heizungsbauer. Alle Gewährleistungsansprüche richten sich an den.
> Der Hersteller gibt die Einbaurichtlinien für die Montage vor. Werden die
> nicht eingehalten, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung von dem.

Klar, ich als Anlagenbetreiber nehme den Heizungsbauer in die Pflicht.
Aber nochmal: die gesetzliche Gewährleistung kann auch ein Hersteller nicht verweigern.

Musst du nicht glauben, lies im BGB nach.
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