neanderix schrieb am 09.December.2021, 20:44:13 in der Kategorie ot.haushalt
Heizungswasserbefüllung und -aufbereitung
> Du siehst das falsch. Der Anlagenkäufer hat einen Werkvertrag mit dem > Heizungsbauer. Alle Gewährleistungsansprüche richten sich an den. > Der Hersteller gibt die Einbaurichtlinien für die Montage vor. Werden die > nicht eingehalten, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung von dem.
Klar, ich als Anlagenbetreiber nehme den Heizungsbauer in die Pflicht.
Aber nochmal: die gesetzliche Gewährleistung kann auch ein Hersteller nicht verweigern.