verfaßt von Manfred H, 09.10.2021, 09:18:32
Also ich finde diesen Hinweis sehr wichtig:
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574)
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
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