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#448978

Karsten Meyer zur Homepage von Karsten Meyer

Konstanz am Bodensee,
08.10.2021, 21:24:44
(editiert von Karsten Meyer, 08.10.2021, 21:25:53)

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht! (ed) (verkehr.kfz)

Wer, wie ich, seinen Führerschein schon ein paar Jahrzehnte hat und zwischen 1952 und 1958 geboren ist, muss vor dem 19. Januar 2022 seinen Führerschein umtauschen! Das ist gar nicht mehr so lange hin. Man braucht dazu u.a. ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm). Der Das Landratsamt Bodenseekreis informiert darüber in geradezu vorbildlicher Weise, so dass ich das einmal teilen möchte. (Was ich bei meinem Landratsamt Konstanz dazu finde, vergessen wir lieber ganz schnell.)

Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit - man kann dann seine Befähigung zum Fahren nicht mehr nachweisen.


Zumindest gilt das in Deutschland...

Schönen Gruß
Karsten

--
Ich bin sehr aktiv bei facebook, wo ich vor allem Fotos zeige und mich in Gruppen über alles mögliche, insbesondere meine Heimatstadt Konstanz austausche.

#448981

sansnom

08.10.2021, 23:51:02

@ Karsten Meyer

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht!

> Nach Ablauf der Frist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit -
> man kann dann seine Befähigung zum Fahren nicht mehr nachweisen.

Fahren Autofahrer ab diesem Stichtag weiterhin mit dem alten "Lappen" und werden sie dabei erwischt, gilt ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Lkw- und Bus-Fahrer mit nicht mehr gültigen Alt-Führerscheinen begehen dann auch eine Straftat.

#448982

Manfred H

09.10.2021, 09:18:32

@ sansnom

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht!

Also ich finde diesen Hinweis sehr wichtig:

(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574)

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

#448983

Hackertomm

09.10.2021, 12:28:24
(editiert von Hackertomm, 09.10.2021, 12:29:58)

@ Karsten Meyer

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht! (ed)

Da habe ich pers. noch ein Jahr Zeit.
Ich muss ihn dann bis 19.Januar 2023 getauscht haben und er gilt dann 15Jahre.
Aber da ich eh gerade neue aktuelle Passbilder habe, könnte ich das auch noch beantragen.
Ich war zwar erst vor Kurzem auf dem Rathaus, wegen eines Neuen Perso´s, aber da habe ich den Führerscheintausch nicht angesprochen.
Aber ich hätte meine Passbilder dabei gehabt.
Immerhin habe ich gleich zwei davon gebraucht, eines für den Perso und eines für den vorläufigen Perso.

Was das Umtauschdatum 19.01.2022 angeht, das betrifft alle Personen die zwischen 1953 und 1958 geboren sind!
Die nächste Stufe, in die auch falle ist dann, 1959 bis 1964, da ist das Datum 19.01.2023.
Danach kommt dann 1965-1970, da ist der Umtausch bis 19.01.2024 fällig.
Und ab 1971 oder später muss der Schein dann bis 19.01.2024 getauscht werden.
Glück haben Personen, die vor 1953 geboren sind, da ist die Umtauschfrist erst der 19.01.2033.
Da sind die meisten dann 80 oder Älter und werden wahrscheinlich eh ihren Schein abgeben.

Alles nachzulesen hier

Da steht übrigens auch, das Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, ebenfalls umzutauschen sind!
Da sollten sich die Jüngeren ebenfalls informieren, ob sie ihren Schein nicht ebenfalls Tauschen müssen!

--
[image]

#449001

RoyMurphy

Tübingen,
09.10.2021, 17:47:38
(editiert von RoyMurphy, 09.10.2021, 17:49:26)

@ Manfred H

Vergesst den Umtausch des Führerscheins bitte nicht! (ed)

> Also ich finde diesen Hinweis sehr wichtig:
>
> (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574)
>
> Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen
> Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der
> ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per
> Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle
> Führerscheinstelle schicken.

Mann, Mann, Mann - jetzt fahren sie schon 6-spännig - die "Greenhorns" in der neuen Bundesregierung züchten sicher noch einige weitere dazu, z.B. Angabe von Marke, Modell, Baujahr und Farbe des nach dem Führerscheinerwerb ersten Autos.

Ich seh's gelassen:

"Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033"

Quelle:
Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Bis dahin verzichte ich möglicherweise auf das Plastikkärtchen und lasse mir statt dessen einen Museumsstempel auf meinen grauen Lappen pappen. Vermutlich ist dann auch das autonome Fahren ausgereift oder ich schließe ein Beförderungs-Abo bei einem notleidenden Taxiunternehmen ab. Kommt Zeit, kommt Rat ...  :ok:

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 :-) Grüße aus Tübingen

Reinhard


"Eine Frau muss immer so viel Geld ausgeben, dass ihr Mann sich keine weitere(n) mehr leisten kann."
(Doris Reichenauer - von "Dui dô ond de Sell")

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