> > Da wird einfach der "stärkere" Verkehrsteilnehmende wegen Mitschuld in
> > Haftung genommen,
>
> NEIN. Das ist die "Haftung aus Betriebsgefahr"
Stattgegeben! Folgendes Urteil (Beispiel) kannte ich noch nicht:
Zitat: "OLG Hamm v. 02.01.2018:
Bei der Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge tritt die einfache Betriebsgefahr eines PKW hinter einem für den Unfall ursächlichen Vorfahrtsverstoß des verunfallten Fahrradfahrers vollständig zurück."
Quelle:
Radfahrer-Unfälle - Verkehrsunfall mit Fahrradbeteiligung
>
> > Vor einigen Jahren habe ich sogar wieder eine Rechtsschutzversicherung
> > mit Verkehrsrechtsschutz zur Abwendung ungerechtfertigter
> > Schuldzuweisungen im Schadensfall.
>
> Die Verkehrsrechtsschutz habe ich von der "normalen" Rechtsschutz getrennt.
> Und das ganz bewusst.
In welchem Bewusstsein?
Klar, bei der Gesellschaft, die meine Kfz-Versicherung führt, würde ich keine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen, wegen des Interessenkonflikts: Soll die Versicherung von zu hohen Haftungskosten oder der Versicherte von der (Mit-) Schuld befreit/entlastet werden?