> Hier kommen wir m.M. nach zu einem Grundproblem von Gesetzen und
> Verordnungen.
> Um "alle" richtig anwenden zu wollen(!) müsste man ja ein Jurastudium mit
> bestem Abschluss haben und sich täglich fortbilden.
>
> Nichtwissen schützt ja (angeblich) vor Strafe nicht.
Daher ist die StVO samt Bußgeldkatalog ein Kuckucksei: Egal wie man es aufschlägt, es kommt immer wieder ein anderer "Vogel" heraus, nach Änderungen wie der vom Bundesscheuerminister sogar mit völlig anderem Gefieder - und diese muss nun wieder zurück ins Ei, zum Nachbrüten
Ich bin überzeugt, dass durch eine kontinuierliche Verkehrserziehung auf physikalischer und psychologischer Basis unter Berücksichtigung der sich im Lauf der Zeit verändernden Verkehrsverhältnisse viele juristische Spitzfindigkeiten ausgeräumt werden könnten und die Behörden vor manchem Schnickschnack bewahrt würden.
Frage: Wozu kann man beim Fahrrad den Gepäckträger, die Seitentaschen oder den Transportkorb vorne noch gebrauchen?
Antwort: Zur Mitnahme der StVO und des Bußgeldkatalogs zur Lektüre während Wartezeiten an der Ampel oder beim Relaxen vom Strampeln (oder, wenn Akku leer und E-Bike an der Ladestation).