neanderix schrieb am 19.May.2020, 21:49:07 in der Kategorie verkehr.kfz
Radfahrer/in von LKW überfahren
> Da wird einfach der "stärkere" Verkehrsteilnehmende wegen Mitschuld in > Haftung genommen,
NEIN.Das ist die "Haftung aus Betriebsgefahr"
> Vor einigen Jahren habe ich sogar wieder eine Rechtsschutzversicherung mit > Verkehrsrechtsschutz zur Abwendung ungerechtfertigter Schuldzuweisungen im > Schadensfall.
Die Verkehrsrechtsschutz habe ich von der "normalen" Rechtsschutz getrennt. Und das ganz bewusst.