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#426581 Lieber "zurückgeben" (web.server)

verfaßt von Hackertomm, 27.09.2018, 13:45:18

Was nur auf dem Klageweg und dann meist in 2. Instanz geht, dem Bericht nach.
Eine "freiwillige" Rückgabe scheint da nicht Möglich.
Somit muss der Dieselbesitzer dann einen guten Anwalt haben, der ihm da erst mal die Klage aufsetzt und Geld vorstrecken oder eine Rechtsschutzversicherung haben, die da mitmacht.
Aber vor allem muss er einen langen Atem haben, denn durch 2 Instanzen vor Gericht, das braucht einiges an Zeit.
Geduld ist da also angesagt.

PS. Ich frage mich, wer die ganzen Euro5 und Euro6 Diesel aufkauft bzw. in welchem Land aktuell "Hypermodern" währen.

Und ich freue mich, das ich damals vom Diesel wieder auf einen Benziner umgestiegen bin.
Beim Diesel hatte ich zwar keine Abgasprobleme, aber durch "Kurzstrecke" und andere Umstände mit Euro 5 ein Ölproblem.
Beim damaligem W169 A180CDI gab es einen Treibstoffeintrag ins Öl, wodurch dann zu viel Öl im Motor war, was auch nicht gut ist.
1,5l über der Max Marke habe ich mal abgesaugt, weil im KI die Meldung kam "Sofort rechts ran fahren, Ölstand im Motor zu Hoch!".
Nach den 1,5L war der Ölstand genau auf Max und ich machte schnellstens einen Termin zum Ölwechsel, denn Diesel im Öl ist auch nicht gut.
Wobei da die Werkstatt keine Auskunft geben konnte, warum das passiert.
Aber es war damals ein typisches Euro 5 Diesel Problem, dass nicht nur Mercedes betraf, sondern durch die Bank nahezu sämtliche Hersteller.
Mercedes hat z.B. heute noch keine Abhilfe dagegen, denn ich kenne den, der den Wagen gekauft hat, ein Kollege von mir, bzw. seine Eltern.
Der warte den Wagen selber, Ölwechsel ist also kein Problem und wird eben 2x im Jahr gemacht.

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