verfaßt von baeuchlein, 03.03.2018, 15:21:59
> > Heutzutage hingegen ist es außer bei Widerspruch des Betroffenen
> erlaubt,
> > dass Meldebehörden Daten von Bürgern an Firmen weiterverkaufen.
> In unserem Amtsblättchen ist immer mal wieder so ein Widerspruchsformular
> abgedruckt. Nur was ist, wenn die bereits meine Daten an Firmen
> weitergegeben haben? Verkauft ist dann verkauft und diese Firmen werden
> meine Adresse mit Sicherheit nicht löschen.
Das ist ein weiteres fettes Manko vieler "Opt-out"-Regelungen, bei dem ja angeblich alles kein Problem ist, weil man ja "nein" sagen kann... nur ist es dann u.U. schon zu spät.
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