verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 19.03.2015, 11:56:09
> Ist mir auch schon mal passiert. Allerdings konnte ich nicht mehr
> ausweichen, sondern musste voll abbremsen. Trotz dass ich relativ langsam
> unterwegs war, bin ich ihm noch in die geöffnete Innentür gedonnert.
> Gottseidank ohne Sturz über die Tür.
Radler sollten eben unbedingt die Regel beachten, die auch für Autofahrer gilt: mindestens 1,5 Meter Abstand beim Überholen bzw. Vorbeifahren. Dann wirken sich Richtungsschwankungen und Fehler bei den Kontrollblicken (der "tote Winkel" ist nie ganz auszuschließen) zumindest nur als Schrecksekunde aus.
>
> Im Endeffekt hat er mich beschimpft, warum ich nicht aufpasse.
Das ist stets die unreflektierte Schreckreaktion. War einmal selbst Zeuge eines solchen Unfalls und konnte dank meiner Sicht des Vorgangs eine gütliche Einigung erzielen: Radler war zu dicht an parkender Autoreihe entlanggeflitzt, Autler hätte ihn nicht sehen können, und so wurde die sich öffnende Fahrertür vom Radler so schnell aufgerissen, dass beide auf die Fahrbahn stürzten.
Medizinische oder juristische Maßnahmen waren gottlob nicht vonnöten.
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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