verfaßt von Berny, 19.10.2011, 14:03:55
Afaik ist die Benutzung des Radwegs Pflicht. Strasse nein. Gehweg ja, wenn das Fahrrad geschoben wird, bei Kindern unter sieben Jahren erlaubt (oder gar vorgeschreipt?).
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Es grüsst Berny.
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