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#289510

fuchsi zur Homepage von fuchsi

Niederösterreich,
19.10.2011, 12:52:21

Fahhrad - Radweg - Strasse (verkehr.zweirad)

Letztens hatten wir eine Diskussion

Ist eigentlich die Benützung des Radweges Pflicht für einen Fahradfahrer?

Generell hat ja auch jeder Fahradfahrer das Recht jede Strasse zu nützen (wenn nicht gerade eine Faharadverbot vorliegt). Erlischt dieses Recht, wenn paralell eine Radweg existiert.


PS. mir ist eigentlich egal, ich bin immer froh, wenn ich abseits einer Strasse radeln kann. Da nehme ich sogar Umwege gerne in Kauf.

--
mein privates Hobby. www.ffzell.at

#289520

Mannzipation

19.10.2011, 13:25:10

@ fuchsi

Fahhrad - Radweg - Strasse

> Letztens hatten wir eine Diskussion
>
> Ist eigentlich die Benützung des Radweges Pflicht für einen Fahradfahrer?

Hmm, genau weiß ich es nicht, aber sollte er auf der Straße einen Unfall haben und daneben ein Radweg sein, wird er zumindest Probleme bekommen wegen Grober Fahrlässigkeit.

#289528

Berny

19.10.2011, 14:03:55

@ fuchsi

Fahrrad - Radweg - Strasse

Afaik ist die Benutzung des Radwegs Pflicht. Strasse nein. Gehweg ja, wenn das Fahrrad geschoben wird, bei Kindern unter sieben Jahren erlaubt (oder gar vorgeschreipt?).

--
Es grüsst Berny.

#289531

Tiller zur Homepage von Tiller

19.10.2011, 14:18:43

@ fuchsi

Fahhrad - Radweg - Strasse

Moin,

> Ist eigentlich die Benützung des Radweges Pflicht für einen Fahradfahrer?

Jaein, hängt von der Beschilderung ab.

Ist das blaue Gebotsschild Zeichen 237, Zeichen 240 oder Zeichen 241 vorhanden, so muss der Radweg benutzt werden. Sonst kann er genutzt werden.




Auszug aus § 2 StVO (Hervorhebungen durch mich)

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

--
Grüße aus Wuppertal/ dem Sauerland

Tiller

Bei dem schauspielerischen Talent unserer Politiker sollten diese keine Diäten bekommen, sondern Gagen.

#289860

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
23.10.2011, 20:10:49

@ Tiller

Fahhrad - Radweg - Strasse

> Ist das blaue Gebotsschild
> Zeichen 237,
> Zeichen
> 240 oder
> Zeichen
> 241 vorhanden, so muss der Radweg benutzt werden. Sonst kann er
> genutzt werden.


Im Prinzip ja, aber:

Das Schild muß für die gewünschte Fahrtrichtung gelten.

Bei vorhandenem parallelen Fußweg müssen Kinder unter 8 den Fußweg benutzen, und Kinder über 8 und unter 10 dürfen wählen.

Außerdem: ist der Radweg nicht benutzbar (z.B. wegen geparkter Autos, Baustellen, nicht-stattfindendem Winterdienst, Schneelagerung auf dem Radweg usw.), ist es erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen.

Eine Benutzungspflicht besteht auch nicht, wenn der Radweg zu schmal ist (z.B. bei Dreirädern, Rädern mit Anhängern).

--
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MudGuard
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#289861

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
23.10.2011, 20:11:23

@ MudGuard

Fahhrad - Radweg - Strasse

PS: das gilt für Deutschland, die österreichischen Gesetze kenne ich nicht.

--
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MudGuard
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#289879

Berny

24.10.2011, 00:49:37
(editiert von Berny, 24.10.2011, 00:50:49)

@ MudGuard

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis (ed)

So manche fahrradrasenden Zeitgenossen machen sich wohl einen Spass daraus, im Vorbeifahren an geparkten PKW die rechten Aussenspiegel abzutreten - wie öfters an der Aachener Str. gegenüber dem Aachener Weiher Fahrtrichtung stadtauswärts zu sehen.
(Bin bisher noch nicht betroffen.)

PS: Andreas, waren das nicht 7 statt 8 Jahre?

--
Es grüsst Berny.

#289884

copilot

Potsdam,
24.10.2011, 08:50:07

@ Berny

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

Anschlußfrage:
Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert ist und eine Fußgängerampel existiert?

#289890

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
24.10.2011, 09:48:05

@ copilot

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> Anschlußfrage:
> Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> ist und eine Fußgängerampel existiert?

Natürlich die Fahrradampel.  ;-)

--
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#289938

Berny

24.10.2011, 16:10:38

@ MudGuard

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> Natürlich die Fahrradampel.  ;-)
Für mich bitte die Blumenampel. :-P

--
Es grüsst Berny.

#289923

Berny

24.10.2011, 13:17:06

@ copilot

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> Anschlußfrage:
> Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> ist und eine Fußgängerampel existiert?
Die Ampel für die Strasse latürnich... :idee:

--
Es grüsst Berny.

#289925

zack

24.10.2011, 13:33:34

@ copilot

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> Anschlußfrage:
> Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> ist und eine Fußgängerampel existiert?

Bei Fehlen einer Fahrradampel würde ich mich ganz vorsichtig auf den Standpunkt stellen, dass der ausgewiesene Radweg wie ein Fuß- und Radweg zu sehen ist und die Fußgängerampel gilt. Ist der Radweg aber nur durch Linie und kein sonstiges Symbol markiert, so könnte es auch \"Straße\" sein.

Es gibt in Hamburg eine größere und vielbefahrene Kreuzung. Die Fahrbahnmalerei für Radler ist nicht sofort verständlich. Mit Sichtung der 15m entfernten Fahrradampel dauert die Orientierung Minuten, was man beim Abbiegen machen soll und wo man warten soll und muss - ich blicke es nicht.

Da nur selten mit Rad dort, war ich dann einfach abgestiegen und hatte mich als Fußgänger eingeordnet. Regelmäßig würde ich das einfach umfahren, zu gefährlich.

Gruß,
Zack

--
Der Kapitalismus kennt keine Kosten - nur Umsätze.


Man kann hinkommen, wo immer man will - egal wie lange es dauert.

#289934

MudGuard zur Homepage von MudGuard

München,
24.10.2011, 15:05:27

@ copilot

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> Anschlußfrage:
> Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> ist und eine Fußgängerampel existiert?

§37 Abs. 2 Nr. 6. sagt:
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.

Fehlt also die Rad-Ampel, gilt die Ampel der allg. Fahrbahn, NICHT die Fußgängerampel.

--
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MudGuard
O-o-ostern

#289952

zack

24.10.2011, 17:32:54

@ MudGuard

Fahrrad - Radweg - Strasse - Asis

> > Anschlußfrage:
> > Welche Ampel gilt für Radfahrer, wenn der Radweg auf der Straße markiert
> > ist und eine Fußgängerampel existiert?
>
> §37 Abs. 2 Nr. 6. sagt:
> Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon
> abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen
> Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
>
> Fehlt also die Rad-Ampel, gilt die Ampel der allg. Fahrbahn, NICHT die
> Fußgängerampel.

Radverkehrsführungen - so nennt man also diese moderne Straßenmalerei!  :-D

Demnach kann man also als Radfahrer bei Grün für den Fahrverkehr an der Ampel auf den Radfußweg fahren, wo schon rot für Fußgänger (und Radfahrer) ist und rüberfahren und man überfährt keine rote Ampel damit? Deswegen machen die das immer!  :devil:

Im Ernst: Ich halte zusätzliche Radwege und Abtrennungen für gut und wichtig. Und auch Fahrradampeln. Der Spaß hört aber auf, wenn man zum Verständnis erst eine Skizze bei NT einstellen muss.

Gruß,
Zack

--
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#289954

zack

24.10.2011, 17:54:11

@ fuchsi

Das volle Ausmaß der Hamburger Katastrophe...

Hallo,

um diese Kreuzung geht es, Kreuzung Grindelallee/Rentzelstrasse, siehe Stadtteilreporterin Kim Schwarz:

http://stadtteilreporter-grindel.abendblatt.de/Allgemein/frage-der-woche-11-wo-sind-die-gefahrlichsten-fahrradwege-in-deinem-viertel/

Gemeint ist das Bild.

Und so sieht die ganze Kreuzung aus.  :gaga:

Bild aus Google Maps

Das ist keine kleine Kreuzung und eine Haupteinfallstraße Hamburgs. Bus-Spur beide Richtungen und zwei Fahrbahnen jede Richtung auf der Grindelallee.

Hier stellt sich nicht die Frage, was man darf und soll. Sondern die Frage, wo das zu finden ist.

Gruß,
Zack

--
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#289955

Johann [Gast]

24.10.2011, 18:03:25

@ zack

Das volle Ausmaß der Hamburger Katastrophe...

Sieht auf dem Satellitenbild sehr interessant aus. Wie ein Schnittmuster aus der Burda-Zeitung  :-D
Erinnert mich bisschen an unseren Barbarossaplatz.

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