verfaßt von fuchsi , Niederösterreich, 19.10.2011, 12:52:21
Letztens hatten wir eine Diskussion
Ist eigentlich die Benützung des Radweges Pflicht für einen Fahradfahrer?
Generell hat ja auch jeder Fahradfahrer das Recht jede Strasse zu nützen (wenn nicht gerade eine Faharadverbot vorliegt). Erlischt dieses Recht, wenn paralell eine Radweg existiert.
PS. mir ist eigentlich egal, ich bin immer froh, wenn ich abseits einer Strasse radeln kann. Da nehme ich sogar Umwege gerne in Kauf.
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mein privates Hobby. www.ffzell.at
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