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#474705 Fahrrad Heckklappenträger (verkehr.kfz)

verfaßt von Timbatuku, 28.05.2025, 21:37:49

> Man sollte dann aber nicht
> vergessen, diese bei Nichtgebrauch auch wieder abzunehmen. Das ist aber
> kein Problem. Ich weiß zwar nicht, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist,
> aber man gewinnt beim Einparken mehr Spielraum...  :lol:

Egal, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht, bei meinem letzten Auto hatte ich ebenfalls eine abnehmbare AHK dran, aber habe die all die Jahre nie abgenommen. Das interessiert kein Schwein. Ich war damit in mehreren Polizeikontrollen und einige Male beim TÜV, es interessiert wirklich niemand. Oder es ist tatsächlich gar nicht verboten. Wie auch immer.

Was den Spielraum beim Einparken angeht, da liegt deinerseits ein Missverständnis vor. Die AHK kann deutlich mehr ab als die Plastikverkleidung des Autos, also besser dran lassen und solange rückwärts fahren bis Widerstand spürbar ist. LOL  ;-)

 

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