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#474702 Fahrrad Heckklappenträger (verkehr.kfz)

verfaßt von Howie, 28.05.2025, 14:01:28

Ich rate zu einer abnehmbaren Anhängerkupplung. Die muss auch nicht in den Fahrzeugschein/-brief eingetragen werden. Man sollte dann aber nicht vergessen, diese bei Nichtgebrauch auch wieder abzunehmen. Das ist aber kein Problem. Ich weiß zwar nicht, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber man gewinnt beim Einparken mehr Spielraum...  :lol:

Bei der Auswahl eines passenden Fahrradträgers muss man aber darauf achten, dass er für E-Bikes zugelassen/geeignet ist.

Gewicht E-Bike: Bei längeren Fahrten baue ich immer den Akku aus und lege ihn in den Kofferraum. Das spart Gewicht auf dem Fahrradträger ein und schützt den Akku vor eventuellen äußeren Einflüssen.

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Viele Grüße
Howie

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