verfaßt von Pixel64 , Leonberg, 23.05.2018, 14:23:50
Hi,
> Mal gefragt
> Ich selber Benutze das Internet kommt da etwas auf mich zu, kosten oder
> so?
Also grundsätzlich sollte die DSGVO ja für dich als Benutzer da sein. Deine Rechte sollen da verankert werden, bzw. du sollst darüber ausführlichst informiert werden, welche Daten von dir erfasst, verarbeitet und ggf. weitergegeben werden und wie deren Datensicherheit aussieht.
> Ich habe selber eine private Homepage, die Serverstartseite ist leer aber
> im Hikntergrund laufen einige Dinge, muß ich da etwas beachten?
Das Problem an der momentanen Situation - und darum vermutlich auch die etwas große Aufregung - ist, dass sehr viel spekuliert und vermutet wird, da es keine eindeutigen Bestimmungen i.S.d. DSGVO gibt. Erschwerend kommt dazu, dass hier eine europäische Verordnung direkt quasi als nationales Gesetz Wirkung erhält. Sprich: Theoretisch und eigentlich praktisch sollte der Gesetzgeber hier tätig werden und entsprechende Gesetzestexte erlassen, um die Umsetzung der Erfordernisse aus der DSGVO konkret umsetzen zu können. Momentan stochert jeder so ein wenig mit dem eigenen Verständniss im Sumpf, wie die Verordnung nun in welchen Bereichen gedeutet werden könnte. Das geht ja bis zu Größen der ICANN hoch, die vor einer Woche (am 17.05.!) einen Beschluss zur temporären Neukonzeption des WHOIS erlassen hat, welcher von den Registries bis übermorgen quasi umgesetzt sein soll...
Im Grunde solltest du für deine Seite genau das beschreiben, was läuft, was aufgezeichnet wird - ggf. etwas genauer wie "da laufen einige Dinge im Hintergrund" <- das wäre nämlich gerade _nicht_ eine datenschutzfreundliche Aussage...
> Ich mache Fotos von unseren Kinder egal ob im Urlaub oder auf dem
> Spielplatz oder bei schulischen Veranstaltungen oder auch mit Freunden, muß
> ich auch hier etwas beachten?
Meines Erachtens sind nicht die Fotos inkriminiert - das Veröffentlichen von Fotos ohne explizite Zustimmung aller auf dem Foto erkennbaren Personen soll vermieden werden. Aber auch hier gilt: alles mal noch Vermutungen, wie das alles gedeutet werden könnte. Wenn die Gesetzgebund hier auf Landesdatenschutz ausgerollt wird, könnte das nochmals alles etwas komplizierter werden, meine ich: EU-DSGVO wird auf Bundesland-Ebene heruntergeschoben und konkurriert dann mit dem KunstUrhG (Bundesgesetz bricht Landesgesetz), welches wieder mit der EU-DSGVO konkurriert. Wenn das mal nicht ein Teufelskreis wird...
> ist doch Müll.
Es ist sicherlich lästig und momentan sehr unglücklich gelöst. Von der Grund-Idee ist das Teil aber gar nicht so schlecht und zwingt sicherlich auch zu etwas mehr Sorgfältigkeit.
Andererseits schreibt heute eine Seite von "Droht uns nach der Steuerflucht die Datenflucht"? o_O
Gruß,
Marc
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