verfaßt von manes , Köln, 23.05.2018, 14:20:09
Hallo
Nach Erwägungsgrund 18 der DSGVO kommt diese nicht zum Zuge, wenn die Webseite privat ist. Die Abgrenzung ist offenbar nicht eindeutig festgelegt. Ein wichtiges Kriterium dürfte sein, ob mit der Webseite kommerzielle Interessen verfolgt werden.
Bei einer meiner Webseiten, der Seite für unsere Hobby-Sambaband, habe ich den Standpunkt vertreten, dass es sich um eine private Webseite handelt. Dies auch, wenn wir gelegentlich gegen Gage auftreten, denn trotz dieser Gagen wird aus der Band kein Unternehmen, für das die DSGVO grundsätzlich gemeint ist. Das Gästebuch, mit dem ja bisher personenbezogene Daten erfasst wurden, habe ich entfernt.
Unabhängig von der DSGVO muss man allerdings bei Fotos das Recht des Fotografierten am eigenen Bild beachten. War aber auch bisher schon so. Nach dem, was ich so alles gelesen habe, braucht man Einverständnisse von Personen, die „mit aufs Foto geraten sind“ nicht, weil das nicht zumutbar.
Vgl. https://www.dforum.de/angebote/fotorecht/
Mein Hoster hat mich auf aus seiner Sicht durch mich zu ergreifende Maßnahmen aufmerksam gemacht. So sollte m.E. jeder seriöse Hoster verfahren. Ist aber nach meiner Beobachtung nicht durchgängig der Fall. Schau doch mal nach, ob Dein Hoster Infos bezgl der DSGVO bereitgestellt hat.
Entsprechend Deiner Darstellung meine ich, dass Du keine besonderen Maßnahmen ergreifen musst. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Vielleicht würde sich anbieten, die Seite mal mit einem DSGVO-Tool zu checken. Davon findest Du mit Google unzählig viele, auch kostenlose. Zielgruppe dieser Tools sind allerdings zumeist Unternehmen.
FFPX
Manes
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Also wenn ich ehrlich sein sollte, müsste ich lügen!
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