verfaßt von vordprefect, wo karl ruht.., 07.05.2018, 16:48:30
Hi Johann
> > Was machen wirklich reine Hobbyfotografen die nur gelegentlich mal ein
> Bild
> > in einen Blog stellen....
>
> Das werden sie auch weiterhin, was hat das konkret mit der kommenden DSGVO
> zu tun?
>
> >
> > 10000- 15000 € (Durchschnitt) Bußgeld nur weil man einen Grabstein
> > fotografiert hat und die Bilddaten nicht entsprechend angepasst hat ist
> > für mich und jeden Anderen unverhältnissmäßig.
>
> Woher stammt diese Information und, wie oben, was hat das konkret mit der
> kommenden DSGVO zu tun?
> Die DSGVO regelt künftig die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung
> von personenbezogenen Daten. Von irgendwelchen Bildrechten ist da m.W.
> überhaupt nicht die Rede.
>
> > Mir sind einige Begriffe in der DSGVO nicht eindeutig definiert.
> > Was z.b. ist schützenswerte Person........ ab wann ist Kommerziell.
> Welche
> > Nachweise sind da ggf notwendig?
>
> Wo stehen diese Begriffe in der DSGVO? Gib mal Infos, dann kann man das
> nachlesen.
Es geht um die Rechte am Bild, da hat die DSGVO auch Einfluß drauf - da hier auch personenbezogene "Daten" gespeichert und evtl. veröffentlicht werden. Es wurde hier bei NT schon mal kurz diskutiert.
Ein Link, der bei Fotografen für einen ruhigeren Puls sorgt, ist z.B. dieser hier: Große Panikmache unangebracht
--
lg,
volker
so long and thank you for the fish >~°>
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