verfaßt von me3, Dohma, 13.08.2024, 17:39:08
Hallo Reinhard
das ist das was ich gemeint habe. Die Änderung der AGB erachte ich schon als recht weitreichend. Die Commerzbank hat mit dem Verfahren "stillschweigende Zustimmung" eine böse Bauchlandung hingelegt. Aber Microsoft darf das? Der zweite Punkt ist der, wenn ich nicht zustimme. Ich habe das Windows 10 einmal zum Lenovo-NB dazu bekommen und eine Schulversion zu meinem Acer Convertible. Also beide Male die Nutzung nach den dort gültigen AGB bezahlt. Damals waren die AGBs noch völlig anders. Jetzt soll ich im Nachhinein geänderten AGB zustimmen oder darf das Produkt nicht mehr nutzen. Das ist der Punkt, wo ich mir Gedanken mache.
Ich nutze jetzt seit einem Jahr Linux Mint. Probleme habe ich nicht wirklich. Wer mit Windows schon gut umgehen konnte und auch die Eingabeaufforderung nutzen kann, kann sich auch Linux einrichten. Ich für mich sehe den Vorteil in der größeren Datensicherheit. Die Notebooks werden höchstwahrscheinlich nächstes Jahr Linux only. Der Desktop bleibt ein Dualboot. Leider gibt es ein paar wenige Sachen, wo Windows unumgänglich ist.
me3
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