verfaßt von RoyMurphy, Tübingen, 09.02.2021, 11:24:19
> Eigentlich müßte jeder, der einer der "Sprachassistenten" im Einsatz hat
> (Amazon Echo, Apple Siri od. Google Alexa) erstmal seinen Gästen bei einem
> Besuch deren Einverständnis einholen, da der Wohnungsbesitzer sonst gegen
> die
> DSGVO
> verstoßen könnte.
>
> Solange ich noch meine Regler an der Stereoanlage von Hand bedienen kann,
> kommt mir sowas nicht ins Haus. Und eine übers Internet steuerbare
> Glühbirne brauche ich auch nicht. Über die wurde schon mal die
> Hausautomation eines ganzen Hauses gehackt.
>
> Und wenn Türschlösser od. durch sonstige Hacks das Haus offen ist, führe
> mal den Nachweis gegen den Hersteller, daß die Hardware gehackt wurde und
> es unsicher war und mach das mal dann Deiner Versicherung und der Polizei
> klar. Produkthaftung der Software? Gewährleistung?
Meine Privathaftpflichtversicherung hat mir zu einer Vertragsverlängerung sogar ein Smart Home Sicherheitspaket geschenkt! Auf Nachfrage beim Berater, ob dies beitrags- oder leistungsrelevant wäre, meinte er, dass ich es nach Belieben einsetzen, verschenken oder ver-ebayen könne. Da nur die Sensoren, aber nicht die Steuerungselemente für Haushaltsgeräte- und Sicherheitseinrichtungen enthalten waren, habe ich auf den Einsatz verzichtet.
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Vernetzte Treffgrüße ausTübingen
Reinhard
Historisches Stadtwappen.
Das amtliche Wappen für
den Schriftverkehr kann man
in der Pfeife rauchen, es erspart
halt die Kosten für den Farbdruck.
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Notiz:
Ich verwende auf dieser Website allein aus Gründen
des Leseflusses das generische Maskulinum (oder "-ende")
und lege Wert darauf, dass alle Inhalte genderunabhängig
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