verfaßt von Johann, 28.10.2024, 12:30:05
> Bei meinen Kunden sag ich meistens: Wie alt ist der Drucker? Älter als 2
> Jahre (also Garantie vorbei), dann kann er es riskieren.
Meinst Du wirklich Garantie oder die gesetzliche Gewährleistung? Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Bei der gstzl. Gewährleistung gibt es _keine_ Einschränkungen bei der Wahl der verwendeten Verbrauchsmittel.
Diesbezügliche Klauseln in AGB wären unzulässig.
Dann könnte mir der Druckerhersteller ja auch die Wahl des Papiers vorschreiben... ne ne.
Allenfalls die freiwillige Garantie kann dadurch tangiert werden.
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