verfaßt von Timbatuku, 03.12.2024, 23:09:10
> Daher ist es fast grober Unfug, eine unliebsame Partei wegen radikal
> geprägter Klientel zu verbieten.
Eine unliebsame Partei kann man nicht verbieten. Eine rechtsextreme, antidemokratische, verfassungsfeindliche Partei kann man verbieten. Darum geht's! Das Bundesverfassungsgericht, in dessen alleinige Zuständigkeit das fällt, soll prüfen, ob diese Vorwürfe zutreffen, und ggf. das Verbot erlassen.
> Damit finden sich neue Gruppierungen
> zusammen, und das üble Treiben geht von Neuem los.
Im Garten zupft man Unkraut und kaum ist man fertig, sprießt das Zeug von neuem. Hört man deshalb auf, Unkraut zu zupfen?
Hört man auf, sich die Hände zu waschen, weil sie ja eh bald wieder schmutzig werden?
> Eine registrierte
> Partei lässt sich besser beaufsichtigen und destruktive Machenschaften
> leichter unterbinden.
Das glaubst du? Selbst bei den alteingesessenen Parteien gab und gibt es destruktive Machenschaften, die sich jeglicher Aufsicht entzogen haben. Aber selbst wenn es so wäre, registrierte Parteien haben auch Anspruch auf staatliche Gelder. Statt eine möglicherweise verfassungsfeindliche Partei mit Steuermitteln zu fördern, wäre es allemale besser, sie aus der Parteienlandschaft zu entfernen.
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