verfaßt von Timbatuku, 01.07.2026, 11:41:06
> Und
> zweitens wäre es statt einer Geldstrafe wahrscheinlich viel
> wirkungsvoller, wenn er Hausverbot bekommt.
Warum nicht beides parallel? Wobei eine Geldstrafe ja nur gerichtlich verhängt werden kann. Meine Vermutung ist, dass der Händler zunächst einfach eine Rechnung über Aufwand, Schaden, etc. ausstellt. Bezahlt der Täter diese, was ein seriöser RA vermutlich empfehlen würde, dann ist der Fall erledigt. Erst wenn ein Gericht sich mit der Sache befassen muss, wird eine Strafe draus. Aber egal, ob das nun Strafe oder Kostenerstattung heißt, teuer wird's in beiden Fällen und das ist gut so.
Ganz generell zum Thema "Einkaufswagen mit nach Hause nehmen" möchte ich noch anmerken, dass ich aufgrund eigener Beobachtung glaube, dass dieses Phänomen stark abgenommen hat. Vor Jahren sah man noch sehr viel mehr "geklaute" Einkaufswagen irgenwo herumstehen. Ich wüsste jetzt nicht, wann ich zuletzt so was gesehen hätte. Dafür spricht auch, dass moderne Einkaufswagen in neuen oder von grundauf renovierten Supermärkten gar nicht mehr diese Schlösser haben. Man verzichtet darauf wegen fehlender Notwendigkeit - oder (was ich nicht weiß) man hat andere, effektivere Sicherungsmethoden implementiert.
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